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Vereinsmitgliedschaft - Voraussetzungen

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und sich mit der Entwicklung der Weiterbildungs-einrichtungen und Bildungsangeboten im Ruhrgebiet beschäftigt.

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Sie Interessieren sich für eine MITGLIEDSCHAFT im Verein?

Dann erfahren Sie hier mehr über die aktuellen Beitrittskonditionen und Leistungen:

Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht die:

Koordination und Vernetzung zwischen den Bildungseinrichtungen untereinander, zwischen den Bildungseinrichtungen und Unternehmen sowie arbeitsmarktpolitischen Akteuren, Verbesserung von Transparenz des Weiterbildungsmarktes in der Region

Nutzung gemeinsamer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, vergünstigte Teilnahme an Weiterbildungsmessen des W.I.R. e. V. („Weiterbildungsmesse Essen“, „Bildungstage“ im BildungsPunkt)

Teilnahme an Mitgliederversammlungen und anderen vereinsinternen Veranstaltungen

Veröffentlichung von Bildungsangeboten in der W.I.R. – Datenbank

Teilnahme an Projekten, z. B. den W.I.R. „BildungsBroker“

Nutzung des BildungsPunkt zur Präsentation des eigenen Angebots, z. B. Informations-veranstaltungen

Aufnahmegebühr

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Bei Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 Euro fällig.

Beitrag

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Der jährliche Beitrag für die Mitgliedschaft beträgt 200,00 Euro.

Sektion BildungsPunkt - Voraussetzungen

Mitglied der „Sektion BildungsPunkt“ kann jedes Mitglied des Vereins Weiterbildung im Revier werden. (Die Leistungen aus der „Sektion BildungsPunkt“ sind in der „Sektion Bildungstheke“ enthalten, wurde diese Option bereits gewählt, ist die Mitgliedschaft in der „Sektion BildungsPunkt“ nicht mehr erforderlich.)

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Aufnahmegebühr

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Bei Eintritt in die "Sektion BildungsPunkt" wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1023,00 Euro fällig.

Beitrag

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Der monatliche Beitrag für die Beteiligung an den Bildungstheken errechnet sich gemäß § 5 der W.I.R. e. V. Satzung aus der Anzahl der über den W.I.R. e. V. beworbenen Bildungsangebote. Die derzeitig festgesetzten Beiträge staffeln sich wie folgt:
 

Beitragsgruppe A:
bis einschl. 5 Bildungsmaßnahmen  > 135,68 € zzgl. Mwst
 

Beitragsgruppe B:
bis einschl. 19 Bildungsmaßnahmen > 152,64  € zzgl. Mwst.
 

Beitragsgruppe C:
bis einschl. 49 Bildungsmaßnahmen > 178,08 € zzgl. Mwst.
 

Beitragsgruppe D:
mehr als 49 Bildungsmaßnahmen > 212,00 € zzgl. Mwst.
 

Die zu Grunde zu legende Anzahl wird durch die unterschiedlichen Bildungsangebote bestimmt, nicht durch die Anzahl der Beginntermine in einem Jahr. Inhaltlich identische Angebote, die sowohl in Teilzeit als auch Vollzeit angeboten werden und sich nur durch die Dauer unterscheiden, sind nicht doppelt zu zählen. Als Bildungsangebote gelten:
 

  • Fortbildungskurse/Modulpakete mit festen Beginnterminen,
     

  •  LernCenter/KompetenzCenter u. ä. mit periodischen/laufenden Eintrittsmöglichkeiten und z. B. modularisiertem Angebot (hier werden nicht die einzelnen Module als Bildungsmaßnahme im Sinne dieser Regelung gezählt, auch wenn sie einzeln zertifiziert sein sollten),
     

  • Umschulungen

Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht die:

Auslage und Präsentation von Informationsmaterial in der Geschäftsstelle des W.I.R. e. V. Die Flyer und Informationsbroschüren werden durch geschulte Mitarbeiter an interessierte Kunden weitergegeben, die W.I.R. - Mitarbeiter unterstützen Ratsuchende bei der Auswahl einer geeigneten Weiterbildung

Dokumentation: Die aktiv ausgegebenen Flyer der teilnehmenden Mitglieder werden durch die Mitarbeiter erfasst. Die Mitglieder erhalten in Abständen (etwa alle zwei Monate) eine Information über die ausgegebenen Flyer ihres Bildungsinstituts. Es können sowohl geförderte Angebote (z. B. über SGB II und III, BAMF, Rentenversicherungsträger etc.) als auch Angebote für Berufstätige (Selbstzahler) und Arbeitgeber beworben werden

Logistik: Das Informationsmaterial der teilnehmenden Mitglieder wird regelmäßig auf Bestand und Aktualität geprüft. Bei Bedarf wird neues oder aktualisiertes Informationsmaterial bei den Mitgliedern angefordert. Das Mitglied liefert das benötigte Informationsmaterial in die Geschäftsstelle, die Belieferung und Bestückung der Bildungstheken im JobCenter wird über den Verein organisiert. Bekanntgegebene Änderungen im Angebot einzelner Mitglieder werden dokumentiert. Die Mitarbeiter des W.I.R. e. V. werden intern regelmäßig über diese Änderungen informiert

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