

WEITERBILDUNG
Der Trend lebenslangen Lernens
Insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit steigen mit einer guten Qualifikation die Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Mittlerweile zeigt sich im beruflichen wie auch im privaten Umfeld, dass Bildung und Allgemeinwissen eine immer wichtigere Rolle spielen.
Es lohnt sich daher für jeden, sich beruflich zu qualifizieren und/oder einen beruflichen Abschluss nachzuholen. Die damit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse bringen viele Vorteile:
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sie steigern die Möglichkeit, sich wieder erfolgreich ins Arbeitsleben zu integrieren und tragen so wesentlich zur Existenzsicherung bei
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sie erleichtern die Anpassung an neue Arbeitsverfahren und neue Technologien
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sie erhöhen die berufliche Beweglichkeit und Einsatzmöglichkeiten im erlernten Beruf
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sie erleichtern den Wechsel in eine andere berufliche Position oder in einen anderen Beruf
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sie bieten meist ein besseres Einkommen

WEITERBILDUNGs
information
Hier finden Sie zahlreiche Bildungsangebote der W.I.R.-Mitglieder.
Sie suchen eine passende Weiterbildung oder berufliche Qualifikation? Und das angepasst an Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche?
Eine übersichtliche Zusammenfassung des Bildungs-angebotes von rund 70 regionalen Bildungsinstituten finden Sie hier!

Die Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben" bietet Ratsuchenden die Möglichkeit, sich über eigene Kompetenzen und berufliche Ziele klarer zu werden und bei der Zielfindung nach geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt zu werden.
Ziel der Beratung ist es, die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden.
Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, unabhängig vom jeweiligen Erwerbsstatus.
Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.mags.nrw/perspektiven-im-erwerbsleben
Gern beraten wir Sie auch telefonisch.

Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 wurden die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen erheblich ausgeweitet. Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Doch es entstehen viele Fragen: Wo ist die Anerkennungsstelle? Von welcher Behörde bekommen Sie Berufserlaubnis oder eine Approbation? Welche Unterlagen sind für die Anerkennung notwendig? Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Im Rahmen der Fachberatung Berufliche Anerkennung unterstützen qualifizierte Beraterinnen Sie bei all diesen Fragen kostenlos.
Informationen zu diesem Beratungsangebot erhalten Sie unter www.anerkennung.nrw.de.
Bei Fragen beraten wir Sie gern auch telefonisch.
BERATUNG
"Perspektiven im Erwerbsleben"
FACHBERATUNG
zur Anerkennung im Ausland
erworbener Berufsabschlüsse
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten von übernommen werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist u.a. die Notwendigkeit der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, um arbeitslose Arbeitnehmer beruflich wieder einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. In bestimmten Fällen kann auch das Fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses die Förderung einer Weiterbildung notwendig machen.
Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger freier Wahl eingelöst werden. Welche Bildungsträger dafür u. a. in Frage kommen, kann z. B. bei uns erfragt werden. Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten Bildungsangebote der im W.I.R. e.V. zusammen-geschlossenen Bildungsträger, die mit einem Bildungsgutschein gebucht werden können, erhalten Sie hier.
Der Bildungsscheck NRW ist ein Anreiz für berufstätige Frauen und Männer - aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen - Weiterbildungs-maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds 50% der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro). Zielgruppe sind Beschäftigte mit Wohn- oder Arbeitsort in NRW und kleine oder mittelständische Unternehmen mit max. 49 Beschäftigten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de oder telefonisch in unserer Beratungsstelle.

Mit dem AFBG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird gefördert, wer durch eine anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung einen beruflichen Aufstieg anstrebt.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten im Rahmen eines Prüfungsprojekts können einkommens- und vermögensunabhängig bezuschusst und/oder durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des Unterhaltsbedarfs möglich.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Förderhöhe finden sie unter: www.aufstiegs-bafög.de.
Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 10 Mitarbeitern haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Es handelt sich nicht um Urlaub im eigentlichen Sinn, sondern um die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung.
Dabei kann es sich um Seminare mit beruflichen und politischen Bildungsinhalten handeln.
Die Kursgebühr ist von den Beschäftigten selbst zu tragen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Prämiengutschein des Bundes oder dem Bildungsscheck NRW gefördert werden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de


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