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Aufgrund des Coronavirus haben die Veranstalter der 6. Job- und Weiterbildungsmesse beschlossen, diese am 26. März nicht durchzuführen. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet einen Alternativtermin  nach den Sommerferien zu finden. Der neue Termin wird an dieser Stelle frühzeitig bekannt gegeben.

Unter dem Motto „Wirtschaft – Standort – Bildung“ begrüßte der W.I.R. e. V. am 07.02.2019 zahlreiche Gäste auf seinem Jahresempfang.


Unter den Gästen waren viele Vertreter von Akteuren aus der Essener Arbeitsmarkt- und Bildungslandschaft.


Wolfgang Dapprich (Geschäftsführer, Kreishandwerkerschaft Essen), Andrea Demler (Vorsitzende der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Essen), Jochen Fricke (Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Wirtschaftsentwicklung der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH), Dieter Hillebrand (Geschäftsführer, DGB Region Mülheim-Essen-Oberhausen), Peter Renzel (Geschäftsbereichsvorstand Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen sowie Franz Roggemann (Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung, IHK zu Essen, Mülheim, Oberhausen) sprachen im Talk über unterschiedliche Sichtweisen und Auswirkungen des aktuellen und zukünftigen Fachkräftebedarfs.

Einig waren sich die Gesprächspartner darüber, dass für die Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen ein Zusammenarbeiten der verschiedenen Akteure u. a. auch mit der regionalen Bildungslandschaft von großer Bedeutung sei.


Den anschließenden geselligen Ausklang der Veranstaltung begleitete das Musiker-Duo „Don & Ray“ mit stimmungsvoller Jazz-Musik.




Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Ab dem 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen.


Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Zuschuss von 50% bis max. 500 Euro zu ihren Weiterbildungskosten erhalten können. Finanziert wird der Bildungscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Jetzt wird der Bildungsscheck NRW weiterentwickelt.


Der Grund: Die Veränderungen am Arbeitsplatz und im Betrieb stellen Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige vor große Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung ist hier die beschleunigte technische Entwicklung, vor allem die Digitalisierung.

Was ist künftig neu?

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre, auch die zielgruppenorientierte Schwerpunktsetzung fällt weg).

  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher waren die Selbständigen ausgeschlossen).

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf € 40.000,-- nicht überschreiten (€ 80.000,-- bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- nicht überschritten werden.

  • Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).

  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.

  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.


Als zentrale Informations- und Beratungsstelle im BildungsPunkt in der Lindenallee 57 in Essen informiert der Verein Weiterbildung im Revier kostenfrei und kompetent über aktuelle Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung. Info unter 0201 45844672.  

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