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Häufige Fragen - FAQ
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Welche Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen gibt es?
Es gibt viele unterschiedliche Fördermöglichkeiten in NRW und Deutschland.
Unter Bildungsberatung (https://www.wirev.de/bildungsberatung)haben W.I.R. die aktuellen Möglichkeiten mit den dazugehörigen links zu den Webseiten aufgeführt.
Es gibt generell viele staatliche und regionale Förderungen wie Bildungsgutschein, AVGS, Bildungsscheck, Aufstiegs-BAfoeG und weitere Programme zur beruflichen Qualifizierung.
Wo erhalte ich Informationen zum Bildungsscheck 2.0?
Der W.I.R.-e.V. bietet leider keine Beratung zum Bildungsscheck an. Informationen und Anträge sind nur online erhältlich.
Ab dem 1. Februar 2026 steht der Bildungsscheck 2.0 online zur Verfügung. Privatpersonen in NRW können einmal pro Kalenderjahr eine Förderung von bis zu 500 Euro für ihre berufliche Weiterbildung ausschließlich online (https://www.mags.nrw/bildungsscheck)beantragen.
Die neue Förderung wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Damit unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens gezielt die berufliche Qualifizierung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Ausführliche Informationen und Anträge zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck.(https://www.mags.nrw/bildungsscheck.)
Der W.I.R.-e.V. ist keine Beratungsstellen mehr.
Wie kann ich in Essen eine berufliche Weiterbildung finanzieren?
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung der Agentur für Arbeit, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten, übernommen werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist u.a. die Notwendigkeit der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, um arbeitslose Arbeitnehmer beruflich wieder einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. In bestimmten Fällen kann auch das Fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses die Förderung einer Weiterbildung notwendig machen.
Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Bildungsträger freier Wahl eingelöst werden. Welche Bildungsträger dafür u. a. in Frage kommen, kann z. B. bei uns erfragt werden. Eine aktuelle Übersicht der zertifizierten Bildungsangebote der im W.I.R. e. V. zusammen geschlossenen Bildungsträger, die mit einem Bildungsgutschein gebucht werden können, erhalten Sie hier.(https://www.wirev.de/bildungsberatung)
Aufstiegs-BAföG:
Mit dem AFBG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird gefördert, wer durch eine anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung einen beruflichen Aufstieg anstrebt.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten im Rahmen eines Prüfungsprojekts können einkommens- und vermögensunabhängig bezuschusst und/oder durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des Unterhaltsbedarfs möglich.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Förderhöhe finden sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.(http://www.aufstiegs-bafoeg.de)(http://www.aufstiegs-bafoeg.de)
Bildungsurlaub :
Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 10 Mitarbeitern haben in NRW einen rechtlichen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Es handelt sich nicht um Urlaub im eigentlichen Sinn, sondern um die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung.
Dabei kann es sich um Seminare mit beruflichen und politischen Bildungsinhalten handeln.
Die Kursgebühr ist von den Beschäftigten selbst zu tragen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de(http://www.bildungsurlaub.de)
Bildungsscheck 2.0 :
Ab dem 1. Februar 2026 steht der Bildungsscheck 2.0 online zur Verfügung. Privatpersonen in NRW können einmal pro Kalenderjahr eine Förderung von bis zu 500 Euro für ihre berufliche Weiterbildung ausschließlich online (https://www.mags.nrw/bildungsscheck)beantragen.
Die neue Förderung wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Damit unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens gezielt die berufliche Qualifizierung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Ausführliche Informationen und Anträge zum Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/bildungsscheck.(https://www.mags.nrw/bildungsscheck.)
Der W.I.R.-e.V. bietet keine Beratung zum Bildungsscheck an. Informationen und Anträge sind nur online erhältlich.
Was ist das Aufstiegs-BAfoeG?
Aufstiegs-BAföG:
Mit dem AFBG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird gefördert, wer durch eine anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung einen beruflichen Aufstieg anstrebt.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten im Rahmen eines Prüfungsprojekts können einkommens- und vermögensunabhängig bezuschusst und/oder durch ein zinsgünstiges Darlehen gefördert werden.
Bei Vollzeitfortbildungen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des Unterhaltsbedarfs möglich.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Förderhöhe finden sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.(http://www.aufstiegs-bafoeg.de)
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildungen. Sie können den Antrag online über die zuständige Behörde stellen.
w(https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html)ww.aufstiegs-bafoeg.de(http://www.aufstiegs-bafoeg.de)
Welche Voraussetzungen brauche ich für einen Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein erhalten Sie über Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Er richtet sich an Arbeitsuchende, Berufsrückkehrende oder Personen, die ihre beruflichen Chancen verbessern möchten.
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