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Häufige Fragen - FAQ
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Gibt es die Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben" noch?
Nein, die Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben" wurde zum 31.12.2023 eingestellt. W.I.R. führen diese Beratung leider nicht mehr durch.
Alternativ können Sie die "Berufsberatung im Erwerbsleben"(https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben)der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Ziel der Beratung ist es, die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden.
Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, unabhängig vom jeweiligen Erwerbsstatus.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben(https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben)
Wofür ist die "Berufsberatung im Erwerbsleben" der Agentur für Arbeit?
Die "Berufsberatung im Erwerbsleben"(https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben)der Agentur für Arbeit, ist eine gute Alternative zu der ehemaligen Beratung "Perspektiven im Erwerbsleben" diese wurde 2023 eingestellt.
W.I.R. führen diese Beratung leider nicht durch.
Ziel der Beratung ist es, die Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden im Hinblick auf ihre berufliche Entwicklung zu stärken, ihre berufliche Handlungskompetenz zu fördern, eine Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen vorzunehmen sowie kurz- und langfristige Ziele für die berufliche Entwicklung zu finden.
Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an Personen in beruflichen Veränderungsprozessen, unabhängig vom jeweiligen Erwerbsstatus.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben(https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/berufsberatung-im-erwerbsleben)
Was muss ich tun um im Ausland erworbende Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen?
Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 wurden die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen erheblich ausgeweitet. Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Doch es entstehen viele Fragen: Wo ist die Anerkennungsstelle? Von welcher Behörde bekommen Sie Berufserlaubnis oder eine Approbation? Welche Unterlagen sind für die Anerkennung notwendig? Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Im Rahmen der Fachberatung Berufliche Anerkennung unterstützen qualifizierte Beraterinnen Sie bei all diesen Fragen kostenlos.
Informationen zu diesem Beratungsangebot erhalten Sie unter:
www.iq-nrw-west.de(https://www.iq-nrw-west.de/ueber-uns/iq-anerkennungsberatung-nrw)
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